EU-Anerkennung
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen.
Falls Sie sich in Österreich aufhalten und Ihre mindestens dreijährige Lehramtsausbildung in einem der folgender Staaten* abgeschlossen haben, ist Ihr Zeugnis von der inländischen Dienstbehörde, die für die Anstellung im Schuldienst zuständig ist, auf Gleichwertigkeit und eventuelle Angleichungsmaßnahmen (z. B. österreichisches Schulrecht) zu prüfen.
* Belgien; Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern.
Bitte wenden Sie sich in so einem Fall direkt an die zuständige Dienstbehörde (Bildungsdirektion für Kärnten; Website: www.bildung-ktn.gv.at).
Für Anerkennungen außerhalb der EU siehe Nostrifizierung.