Richtlinien und Anleitungen
Künstliche Intelligenz
Leitlinien für Prüfungen
Leitlinien für Prüfungen
Bitte lesen Sie die Leitlinien des Rektorats:
Studienrechtliche Grundlagen
Studienrechtliche Grundlagen
Wir haben die wichtigsten studienrechtlichen Bestimmungen (vor allem aus dem Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. und den Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudien) in diesem PDF-Dokument zusammengefasst.
Studienrechtliches Organ der ersten Instanz ist der Vizerektor für Lehre und Schulentwicklungsberatung.
Anrechnungen (§56 HG 2005)
Anrechnungen (§56 HG 2005)
Anrechnungen sind im §56 des Hochschulgesetzes 2005 i.d.g.F. geregelt. Beachten Sie bitte die in der Anleitung beschriebene Vorgehensweise.
Neuregelung für Studienanfänger/innen ab dem WS 2022/23:
Ab dem WS 2022/23 gilt für Anerkennungen von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen der § 56 (4) 2, welcher besagt, dass Anerkennungen gemäß Abs. 1 bis 3 bis spätestens zum Ende des 2. Semesters vom/von der Studierenden zu beantragen ist.
Die Antragstellung ist mittels Formular (für jede einzelne Lehrveranstaltung separat) möglich und muss inklusive aller Beilagen spätestens bis zum 30.09. im jeweils zuständigen Institut eingereicht werden.
Beurlaubung (§58 HG 2005)
Beurlaubung (§58 HG 2005)
Auf Antrag von Studierenden von Bachelor- und Masterstudien sind diese aus besonderen Gründen für ein oder mehrere Semester zu beurlauben. Diese Gründe sind:
1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
3. Schwangerschaft
4. Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten
5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
6. vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlich-berufsfeldbezogener Arbeiten ist unzulässig.
Auch während einer Beurlaubung ist der ÖH-Beitrag semesterweise zu entrichten!
Studienbeiträge (Erlass, Rückerstattung)
Studienbeiträge (Erlass, Rückerstattung)
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Seminararbeiten
Seminararbeiten
Seminararbeiten sollten festgelegten Richtlinien entsprechen:
Bachelorarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe – ab November 2023)
Bachelorarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe – ab November 2023)
Alle Informationen über die Bachelorarbeit im Lehramtsstudium für die Primarstufe (ab dem November 2023) sind in einem Leitfaden zusammengefasst worden.
Formulare und Dokumente:
Bachelorarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe)
Bachelorarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe)
Alle Informationen über die Bachelorarbeit im Lehramtsstudium für die Primarstufe (ab dem Studienjahr 2015/16 eingerichtet) sind in einem Leitfaden zusammen gefasst worden.
Formulare und Dokumente:
Leitfaden: Von der Idee zur Bachelorarbeit - wichtige Hinweise für das Verfassen von Bachelorarbeiten
Weitere Richtlinien für Bachelorarbeiten (u.a. über Formatierung, Umfang) - ausgearbeitet in Kooperation im Entwicklungsverbund Süd-Ost
Antragsformular zur Themenvereinbarung
Hinweise zum richtigen Zitieren
Deckblatt
Ehrenwörtliche Erklärung
Einreichung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) zu übermitteln. Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“
Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.
Bachelorarbeiten können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.
Masterarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe)
Masterarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe)
Alle Informationen über die Masterarbeit im Lehramtsstudium für die Primarstufe sind in einer Guideline zusammengefasst.
Themenbereiche für Masterarbeiten
Deckblatt für die Masterarbeit
Hinweise zum richtigen Zitieren
Richtlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität
Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen:
Antragsformular für die Bildungsdirektion
Beurteilung der Masterarbeit:
Kriterien für die Beurteilung von Masterarbeiten
Beurteilungsblatt Masterarbeit
Masterprüfung:
Anmeldung zur Defensio / Masterprüfung
Protokoll für die Masterprüfung (für die Vorsitzenden der Prüfungskommission)
Termine für die Abgabe der Masterarbeiten / Masterprüfungen:
Masterarbeiten können jederzeit eingereicht werden.
Bachelorarbeiten (Sekundarstufe AB)
Bachelorarbeiten (Sekundarstufe AB)
Für Bachelorarbeiten in den Lehramtsstudien Sekundarstufe Allgemeinbildung gibt es keine einheitlichen Richtlinien für den Entwicklungsverbund Süd-Ost.
Werden die Bachelorarbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen an der Pädagogischen Hochschule Kärnten geschrieben, so gelten sinngemäß die Bestimmungen des Lehramtsstudiums Primarstufe.
Formulare und Dokumente:
Leitfaden: Von der Idee zur Bachelorarbeit - wichtige Hinweise für das Verfassen von Bachelorarbeiten
Antragsformular zur Themenvereinbarung
Hinweise zum richtigen Zitieren
Deckblatt
Ehrenwörtliche Erklärung
Gendergerechte Sprache
Einreichung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) zu übermitteln. Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“
Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.
Bachelorarbeiten können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.
Bachelorarbeiten (Sekundarstufe BB)
Bachelorarbeiten (Sekundarstufe BB)
Die Kriterien des Entwicklungsverbunds Süd-Ost zur Erstellung von Bachelorarbeiten im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung - Fachbereich Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe (DATG) bzw. Facheinschlägige Studien Ergänzende Studien (FSES) - finden Sie » hier.
Leitfaden:
Von der Idee zur Bachelorarbeit in der Sekundarstufe Berufsbildung.
Ein Überblick in 9 Schritten (Version 2023)
Formulare und Dokumente:
Antragsformular zur Themenvereinbarung
Hinweise zum richtigen Zitieren
Deckblatt
Ehrenwörtliche Erklärung
Gendergerechte Sprache
Einreichung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) zu übermitteln.
Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen: „Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“
Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.
Bachelorarbeiten können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.
Masterarbeit (Lehramtsstudium Sekundarstufe AB)
Masterarbeit (Lehramtsstudium Sekundarstufe AB)
Am Standort Klagenfurt gibt es einen abgestimmten Prozess zur Erstellung einer Masterarbeit an der PH Kärnten mit Hauptzulassung an der Alpen-Adria-Universität. Die Verfassung einer Masterarbeit an der PH Kärnten im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung ist damit unter bestimmten Voraussetzungen möglich! (Für Masterarbeiten in den Lehramtsstudien Sekundarstufe Allgemeinbildung gibt es prinzipiell aber keine einheitlichen Richtlinien für den Entwicklungsverbund Süd-Ost.)
Formulare und Dokumente
Leitfaden: Von der Idee zur Masterarbeit - wichtige Informationen von Masterarbeiten (Version April 2021)
Antragsformular zur Themenvereinbarung
Weitere Richtlinien für Masterarbeiten (Formatierung, Umfang,...) - ausgearbeitet in Kooperation im EVSO
Deckblatt Masterarbeit – Hauptzulassung AAU
Hinweise zum richtigen Zitieren
Gendergerechte Sprache
Richtlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität
Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen:
Antragsformular für die Bildungsdirektion | Durchführungsbestimmungen
Masterprüfung:
Anmeldung zur Defensio / Masterprüfung | Protokoll für die Masterprüfung (für die Vorsitzenden der Prüfungskommission)
Termine für die Abgabe der Masterarbeiten / Masterprüfungen:
Masterarbeiten können jederzeit eingereicht werden.
Einreichung der Masterarbeit
Die Masterarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) zu übermitteln. Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Masterarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“
Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.
Zeitnahe muss die Arbeit 1 x auch in gedruckter Form (Buchbindung) in der Abteilung Studien- und Prüfungswesen eingereicht werden (postalisch oder persönlich).
Bachelorarbeiten Elementarpädagogik (ab November 2023)
Bachelorarbeiten Elementarpädagogik (ab November 2023)
Alle Informationen über die Bachelorarbeiten im Studium Elementarpädagogik (ab dem November 2023) sind in einem Leitfaden zusammengefasst worden.
Formulare und Dokumente:
Bachelorarbeiten Elementarpädagogik
Bachelorarbeiten Elementarpädagogik
Kriterien für Bachelorarbeiten im Bachelorstudium Elementarpädagogik (im Entwicklungsverbund Süd-Ost gemeinsam entwickelt)
Einreichung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) zu übermitteln. Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“
Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.
Bachelorarbeiten können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.
Geschlechtergerechte Sprache
Geschlechtergerechte Sprache
Wir verwenden in Wort und Schrift eine gendergerechte Sprache. In schriftlichen Arbeiten, Dokumenten oder Präsentationen ist die Verwendung von gendergerechter Sprache ein wesentliches Qualitätsmerkmal.
Information „Geschlechtergerechtes Formulieren“
Information BMBF "Geschlechtergerechter Sprachgebrauch"
Das Schreibzentrum der Pädagogischen Hochschule berät sie gerne!
Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen (Antrag Bildungsdirektion)
Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen (Antrag Bildungsdirektion)
Falls Sie für Ihre Bachelorarbeit oder Seminararbeiten wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen planen, ist rechtzeitig vorher ein Antrag bei der Bildungsdirektion zu stellen.
Vermeidung von Plagiaten
Vermeidung von Plagiaten
Der Umgang mit Plagiaten ist eine wichtige Frage, der sich jede tertiäre Bildungseinrichtung stellen muss. Die Frage ist in der seit 1. Oktober 2013 gültigen Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Kärnten eindeutig geklärt: Alle Lehrenden sind verpflichtet, dem Verdacht eines Plagiats nachzugehen (wenn z.B. auffallende Stilunterschiede in Seminararbeiten auftreten, ungewöhnliche Wendungen verwendet werden o.ä. Die heutigen technischen Hilfsmittel erleichtern zwar das Plagiieren selbst, aber auch das Erkennen und Ermitteln der Plagiate! Über unsere Lernplattform Moodle wird Ihnen eine Software zum Erkennen von Plagiaten zur Verfügung gestellt. Ein Plagiat bezeichnet die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Textes oder einer Textpassage ohne wissenschaftlich korrekte Angabe der Quelle und des Verfassers bzw. der Verfasserin.
Ein Plagiat in einer für die Leistungsanforderungen einer Lehrveranstaltung geforderten Arbeit entspricht einer Täuschung. Beim Nachweis eines Plagiats in schriftlichen Abschlussarbeiten (Seminararbeiten, Portfolios, lehrgangsbegleitende Arbeiten) wird die Lehrveranstaltung mit “Nicht genügend” beurteilt und gilt damit als ein Prüfungsantritt. Der/die Studierende hat das Recht, die Prüfungsarbeit zu wiederholen (§ 45 HG 2005), sofern die maximale Anzahl an Wiederholungen damit nicht überschritten wird.
Parallel dazu muss der Fokus unserer Arbeit an der Hochschule aber stärker auf der Aufklärung und guter Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten liegen und Grundfragen, wie z.B. Was ist ein Plagiat, warum darf nicht plagiiert werden und wie arbeitet man richtig? dienen der Information der Studierenden und Vorbeugung von Plagiaten.
Der Aufbau einer selbstverständlichen Grundhaltung wissenschaftlicher Redlichkeit kann jedoch nicht allein an die Lehrveranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ delegiert werden. Es ist Aufgabe aller Lehrenden diese Grundhaltung bei Studierenden zu unterstützen, indem sie selbst diese Haltung konsequent vorleben. Dazu zählen:
- Aussagen in Lehrveranstaltungen immer mit Literaturverweisen belegen (konkrete Hinweise anstelle allgemeiner Literaturlisten)
- Aussagen auf Präsentationen korrekt zitieren
- Aufgaben stellen, die Plagiate erschweren (z.B. statt umfangreichen Allgemeinthemen, begrenzte Fragestellungen, die Argumentation unter Einbeziehung begrenzter Literatur verlangen). Weniger ist hier unbedingt mehr!
- Studierende, die sich erst im wissenschaftlichen Arbeiten üben, brauchen hier Unterstützung in allen Lehrveranstaltungen!
Das Rektorat weist darauf hin, dass Studierende ein Recht haben, auf schriftliche Arbeiten wie auf alle anderen Leistungen eine Rückmeldung zu bekommen, an der sie lernen und wachsen können!
Die ersten Schritte in PH-Online
Die ersten Schritte in PH-Online
Anleitung für die wichtigsten Aktionen im Verwaltungsprogramm PH Online
Diploma Supplement
Diploma Supplement
Der Diplomzusatz (Diploma Supplement) wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO/CEPES entwickelt.
Alle AbsolventInnen der Pädagogischen Hochschule Kärnten erhalten diesen kostenlosen Diplomzusatz beim Hochschulabschluss automatisch ausgehändigt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Das "Diploma Supplement" (DS) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und den damit verbundener Qualifikationen. Es enthält zusätzliche Informationen zu den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Verleihungs-Urkunden, Prüfungs-Zeugnisse) und soll - international und auch national - die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern.
Hinweise zum richtigen Zitieren
Hinweise zum richtigen Zitieren
Hinweise zum richtigen Zitieren (insbesondere in Seminararbeiten und in der Bachelorarbeit)
LeseSchreibZentrum
LeseSchreibZentrum
Das LeseSchreibZentrum der PH Kärnten – Viktor Frankl Hochschule unterstützt die Studierenden beim Verfassen akademischer Arbeiten. Dies geschieht im Rahmen von maßgeschneiderten Seminaren und Workshops sowie in der Einzelschreibberatung. Auch Lehrende erhalten bei Bedarf Hilfestellung in Bezug auf didaktische Maßnahmen.
Studienbuch-Notenüberprüfung für Studierende
Studienbuch-Notenüberprüfung für Studierende
Zur Überprüfung von noch fehlenden Noteneintragungen: