Digitale Grundbildung

 

Pflichtgegenstand ab Schuljahr 2022/23 in der Sekundarstufe I

Der neue Pflichtgegenstand wird in der 5. bis 8. Schulstufe mit jeweils mindestens einer fixen Stunde im Stun-denplan umgesetzt, somit ergibt sich eine Zahl von insgesamt mindestens 4 Jahreswochenstunden im Verlauf der Sekundarstufe I. Dies bedeutet auch eine Erhöhung der Gesamtzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe I um 4 Stunden.

Das zentrale fachliche Konzept des neuen Lehrplans ist angelehnt an das Frankfurt Dreieck, das die Lehrplan-inhalte aus drei Blickwinkeln betrachtet:

  • Wie funktionieren digitale Technologien (T),
  • Welche gesellschaftlichen Wechselwirkungen ergeben sich durch ihren Einsatz (G) und
  • Welche Interaktions- und Handlungsoptionen ergeben sich für Schülerinnen und Schüler(I).

Fünf Kompetenzbereichen dienen der Strukturierung der Deskriptoren: Orientierung, Information, Kommunika-tion, Produktion, sowie Handeln. Der Lehrplan der Digitalen Grundbildung fungiert in diesem Zusammenhang auch als Vorbereitung auf den Informatikunterricht der 9. Schulstufe. Gleiches gilt auch für die diversen informatischen Fächer in berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II.

 

Zur Sicherstellung der Qualifizierung der Lehrenden für den neuen Pflichtgegenstand forciert das BMBWF eine dreistufige Aus-, Fort- und Weiterbildungsinitiative:

MOOC „Digitale Grundbildung“ und Angebote an Pädagogischen Hochschulen
Durch die Einführung der Verbindlichen Übung Digitale Grundbildung nebst bereits erfolgter Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Fort- und Weiterbildung kann davon ausgegangen werden, dass ausreichend qualifizierte Lehrpersonen an den Schulen vorhanden sind. Mittels eines Massive Open Online Course, der von den Teilnehmer/inne/n individuell und selbstgesteuert absolviert werden kann, wird es Lehrenden möglich sein, sich auf den neuen Lehrplan des Pflichtgegenstandes vorzubereiten. (ab Mai 2022)
Hochschullehrgang an Pädagogischen Hochschulen
Mit dem Studienjahr 2022/23 soll an den Pädagogischen Hochschulen ein Hochschullehrgang im Umfang von 30 EC starten, der derzeit konzipiert wird. Im Rahmen dieses Lehrgangs sollen im Dienst stehende Lehrende die Lehrbefähigung zum Unterrichten des neuen Pflichtgegenstands erwerben können. Anrechnungsmöglichkeiten sollen die Berücksichtigung bereits erworbener Qualifikationen sicherstellen.
Einführung eines neuen Lehramtsstudiums
Mit der Einführung des neuen Pflichtgegenstandes ist in den Entwicklungsverbünden ein neues Lehramtsstudium einzuführen, mit dem Studierende die Lehrbefähigung für die Digitale Grundbildung erwerben können.

Quelle: bmbwf