Forschungsförderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PH Kärnten

Die Pädagogische Hochschule Kärnten betreibt Forschung und forschungsgeleitete Lehre, der For­schungs­auftrag richtet sich an alle Organisationseinheiten. Forschung wird in Projekt­teams (mit Ausnahme von Qualifizierungsarbeiten) in Koope­ra­tion mit in- und ausländischen Bildungsinstitutionen, insbesondere Uni­ver­si­täten, durchgeführt. Stu­die­ren­de werden in die Forschung ein­be­zo­gen.

Allgemeine Rahmenbedingungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PH Kärnten, die allgemein eine Forschungstätigkeit aufnehmen oder erweitern wollen, bzw. eine Projektidee haben und ein Forschungsprojekt durchführen oder in einem Projekt mitarbeiten möchten, können sich an die Hochschule (jeweilige Institutsleitung/Departmentleitung oder Vizerektorat für Forschung, Bildungskooperationen und Qualitätsmanagement oder Zentrum für Forschung und Wissenstransfer) wenden und Unterstützung sowie Förderung/en erhalten.

In allen Fällen ist eine frühzeitige Information, bzw. Einbindung der Hochschule (über die genannten Stellen) erforderlich, um die Forschungstätigkeit oder das Projekt qualitätsvoll vorbereiten, die Möglichkeiten der Förderung klären sowie das weitere Vorgehen vereinbaren zu können.

Tätigkeiten in Forschung und Entwicklung sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten im Beschäftigungsausweis möglich und können mit Zustimmung des Rektorates in Abstimmung mit der jeweiligen personalführenden Institutsleitung/Departmentleitung aufgenommen werden.

Das Zentrum für Forschung und Wissenstransfer unterstützt gerne insgesamt bei der Vorbereitung, Durchführung und Dissemination Ihrer Forschungstätigkeiten sowie organisiert insbesondere Angebote zur Qualifizierung im Bereich Forschung.

Arten von Forschungsförderungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Ideen zu einem Forschungsprojekt selbständig (im Team mit Kolleginnen und Kollegen) entwickeln und/oder sich an einer Ausschreibung (Call, insbesondere Drittmittelprojekte) orientieren. Forschungsprojekte können (mit Personal- und Sachressourcen) vollständig intern, intern und extern oder vollständig extern gefördert werden. Forschungsförderungen erfolgen auf zwei Ebenen:

(1) Interne Forschungsförderung und

(2) Externe Forschungsförderung (Drittmittelbereich).

Interne Forschungsförderung: Prozess und Meilensteine

0. Vorphase: Projektidee und Vorbereitung

0. Vorphase: Projektidee und Vorbereitung

  • Projektidee: frühzeitige Information der Hochschule, um qualitätsvolle Vorbereitung und Unterstützung zu gewährleisten
  • Vereinbarung mit der Vizerektorin für Forschung, Bildungskooperationen und Qualitätsmanagement hinsichtlich Möglichkeiten der Förderung, Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten im Beschäftigungsausweis und Abstimmung des weiteren Zeitplans
  • Beratung durch das Zentrum für Forschung und Wissenstransfer

1. Einreichung des Forschungsantrages

1. Einreichung des Forschungsantrages

  • Einreichung des Forschungsantrages (digital in Moodle: http://bit.ly/phkforschung) bei der Vizerektorin für Forschung, Bildungskooperationen und Qualitätsmanagement
  • Einreichung jedes Jahr bis zum 30. März
  • In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine spätere Einreichung möglich

2. Externe Begutachtung

2. Externe Begutachtung

  • Zur Qualitätssicherung im Bereich der internen Forschungsförderung erfolgt eine externe Begutachtung
  • Begutachtung auf der Grundlage von Qualitätskriterien, die auf der Website der Hochschule veröffentlicht sind

3. Entscheidung durch Rektorat

3. Entscheidung durch Rektorat

  • Rektorat entscheidet in Abstimmung mit der/den jeweiligen Institutsleitung/en, bzw. Departmentleitung/en auf der Grundlage der externen Gutachten, prüft dabei insbesondere, ob das Forschungsprojekt für die profilbildenden Schwerpunkte sowie für die Ziele und Vorhaben der PH Kärnten relevant ist und führt eine Machbarkeitsbewertung (in Hinsicht auf die beantragten Personal- und Sachressourcen) sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse durch

4. Rückmeldung an Antragstellerinnen und Antragsteller

4. Rückmeldung an Antragstellerinnen und Antragsteller

  • Rückmeldung der Entscheidung des Rektorates an Antragsteller_innen bis Ende Mai
  • Zustimmung: Forschungsprojekt kann beginnen (Aufnahme in Beschäftigungsausweis)
  • Ablehnung: Antrag erfüllt nicht die Qualitätskriterien und/oder weist insgesamt schwere Mängel auf
  • Major Revision: Konkrete Verbesserungen einiger großer Kritikpunkte (Major Points) sind erforderlich, damit der Antrag angenommen werden kann
  • Minor Revision: Lediglich Einzelheiten sind zu verbessern, damit der Antrag angenommen werden kann
  • Ein adaptierter Antrag ist nochmals beim Rektorat zur Entscheidung einzureichen

5. Vereinbarung

5. Vereinbarung

  • Forschungsprojekt wird in Beschäftigungsausweis (zum nächsten Studienjahr) aufgenommen
  • Vereinbarung einer Ziel- und Leistungsvereinbarung zur Durchführung des Forschungsprojektes

6. Durchführung des Forschungsprojektes

6. Durchführung des Forschungsprojektes

  • In der Durchführung des Forschungsprojektes unterstützt bedarfsorientiert das Zentrum für Forschungssupport
  • Controlling der im Ziel- und Leistungsplan vereinbarten Meilensteine

7. Publikation

7. Publikation

  • Abschlussbericht und Aufnahme, bzw. Eingabe des Forschungsprojektes und der Ergebnisse in die Projektdatenbank sowie in die Wissensbilanz der PH Kärnten
  • Spätestens nach Abschluss des Projektes: Publikationen der Ergebnisse in wissenschaftlichen Fachzeitschriften, Vorträge sowie Poster-Präsentationen bei wissenschaftlichen Kongressen

Externe Forschungsförderung (Drittmittelbereich)

Forschungsprojekte können auch teilweise oder vollständig extern gefördert werden (Drittmittelbereich). Das erfordert in der Regel eine Einreichung bei und Bewilligung durch jeweilige Institutionen (z.B. OEAD) oder Fonds nach vorgegebenen Standards. Einreichungen beim Forum Primar werden wie die Beantragung einer externen Forschungsförderung behandelt.

Wird für ein Forschungsprojekt eine externe Förderung, bzw. die Beantragung von Drittmitteln verfolgt, sollte die PH Kärnten frühzeitig informiert werden, damit das weitere Vorgehen mit der Vizerektorin für Forschung, Bildungskooperationen und Qualitätsmanagement projekt- und fördergeberbezogen vereinbart und eine qualitätsvolle Vorbereitung ermöglicht werden kann. Das Zentrum für Forschung und Wissenstransfer berät bei der Vorbereitung und im Falle der Bewilligung bei der Durchführung des Forschungsprojektes.

Zur Einreichung bedarf es einer Prüfung und Zustimmung durch das Rektorat in Abstimmung mit der/den jeweiligen Institutsleitung/en, bzw. Departmentleitung/en. Dabei prüft das Rektorat besonders, ob das entsprechende Forschungsprojekt für die profilbildenden Schwerpunkte sowie für die Ziele und Vorhaben der PH Kärnten relevant ist und führt eine Risiko- und Kosten-Nutzen-Analyse durch.