Aufgaben

Laut § 17, Abs. 1 Z 1-9 Hochschulgesetz 2005 obliegen neben den durch andere gesetzliche Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnissen dem Hochschulkollegium folgende Aufgaben:
 

  1. Stellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung),
     
  2. Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Rektors oder der Rektorin,

    - 2a. Stellungnahme bei Wiederbestellung von amtierenden Rektorinnen und Rektoren (§ 13 Abs. 4),

    - 2b. Stellungnahme zum Vorschlag der Rektorin oder des Rektors betreffend die Bestellung der Vizerektorinnen und Vizerektoren durch die zuständige Bundesministerin oder den zuständigen Bundesminister,

    - 2c. Wahl eines Mitglieds des Hochschulrates (§ 12 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 Z 4) und Mitteilung des Ergebnisses der Wahl an die zuständige Bundesministerin oder den zuständigen Bundesminister,
     
  3. Stellungnahme bei der Abberufung des Rektors oder der Rektorin oder des Vizerektors oder der Vizerektorin,
     
  4. Erlassung des Curriculums und der Prüfungsordnung sowie deren Änderungen,
     
  5. Beratung in pädagogischen Fragen,
     
  6. Stellungnahme zu Beschwerden und Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 14 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, bei Beschwerden in Studienangelegenheiten, welche im Fall der Vorlage an das Verwaltungsgericht der Beschwerde anzuschließen ist,
     
  7. Erlassung näherer Bestimmungen über Beginn und Ende der lehrveranstaltungsfreien Zeit,
     
  8. Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen,
     
  9. Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums.