Richtlinien für die Curricularkommission an der PH Kärnten
(laut Beschluss des Hochschulkollegiums vom 09.03.2016)
- Gemäß § 17 Abs. 8 Hochschulgesetz 2005 idgF sind für die Erlassung und Änderung der Curricula (§ 42 Hochschulgesetz 2005) entscheidungsbefugte Curricularkommissionen einzusetzen. Diese sind längstens für die Dauer der Funktionsperiode des Hochschulkollegiums einzurichten.
- Laut § 17 Abs. 10 Hochschulgesetz 2005 hat das Hochschulschulkollegium die Richtlinien für die Kommissionen festzulegen, die für die Curricularkommissionen bindend sind. Die Curricularkommissionen sind an die Richtlinien des Hochschulkollegiums gebunden, ihre Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des Hochschulkollegiums.
- Aufgaben der Curricularkommission
- Begleitung und Beratung bei der Erstellung von Curricula,
- Überprüfung der eingereichten lektorierten Fassung der Curricula in inhaltlicher, formaler und studienrechtlicher Hinsicht,
- Beschlussfassung zu den Curricula zur Vorlage an das Hochschulkollegium,
- Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme (mit Begründung des Beschlusses und gegebenenfalls Empfehlungen zur Überarbeitung) an das Hochschulkollegium.
- Die Curricularkommission setzt sich aus sechs Vertretern bzw. Vertreterinnen des Lehrpersonals der Pädagogischen Hochschule und drei Vertretern bzw. Vertreterinnen der Studierenden zusammen. Zur Besetzung der Curricularkommission können auch fachkundige Personen herangezogen werden, die keine Mitglieder des Hochschulkollegiums sind.
- Die sechs Lehrenden in der Curricularkommission der Pädagogischen Hochschule Kärnten setzen sich wie folgt zusammen:
- ein Mitglied, entsandt von der jeweils zuständigen Institutsleitung ("Experte oder Expertin" für das jeweilige Curriculum)
- ein Mitglied als Mitglied/Ersatzmitglied des Hochschulkollegiums (anlass- und themenbezogen)
- ein Mitglied aus dem Bereich der Bildungswissenschaften
- ein Mitglied aus dem Bereich Fachwissenschaft/Fachdidaktik
- ein Mitglied mit Kenntnissen der Curriculumsentwicklung insbesondere in formalen und studienrechtlichen Belangen
- ein Mitglied aus dem Bereich der Inklusiven Pädagogik
- Die drei Vertreter bzw. Vertreterinnen der Studierenden in der Curricularkommission werden von der ÖH entsandt. Aktuell sind dies Nicole Kainz, Stefanie Kummer und Chiara Stermann..
- Im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds der Lehrenden wird vom Hochschulkollegium ein neues Mitglied bestellt.
- Die Curricularkommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder sowie mindestens zwei Mitglieder aus dem Bereich des Lehrpersonals und ein Mitglied aus dem Bereich der Studierenden anwesend sind.