Sommerschule Primarstufe
Wer kann in der Sommerschule in der Primarstufe unterrichten?
- Lehramtsstudierende im 5. Semester im Bachelorstudium Primarstufe und Studierendedes Masterstudiums Primarstufe und des Masterstudiums Inklusive Pädagogik.
Zeitplan und Anmeldung:
WAS? | WANN? |
Für Studierende, die sich erstmalig zur Sommerschule anmelden: Anmeldung zu Begleitlehrveranstaltungen in PH-Online: Achtung: Ohne LV-Anmeldung keine Teilnahme an der Sommerschule für "Einsteiger:innen"! Studierende, die bereits einmal an der Sommerschule teilgenommen haben, müssen sich nicht zur LV anmelden | 01.03. |
Auswahl und Anmeldung der gewünschten Region des Schulstandortes über das externe Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) | ab 15.04.2024 |
Erhalt der Information zur verbindlichen Zuteilung zu einem Sommerschulstandort | Ende Mai 2024 |
Konferenz am Schulstandort mit Schulstandortleitung | Mitte Juni 2024 |
Verpflichtende Auftaktveranstaltung (PRIM+SEK): Online in einem Zoom-Raum der Pädagogischen Hochschule Kärnten Die fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen (PRIM+SEK) finden als Blocktermine statt (detaillierte Information bitte PH-Online entnehmen). | 18.06.2024
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Beginn der Sommerschule | 26.08.2024 |
Ende der Sommerschule | 06.09.2024 |
Die Reflexionseinheiten im Rahmen der Begleit-LVn finden, getrennt nach Lehrämtern und Fächern, im September online statt. Details dazu entnehmen Sie bitte PH-Online. | September 2024 |
Schulstandorte:
Zur Registrierung für einen Schulstandort steht Ihnen ab 15. April 2024 das externe Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) offen, über das Sie Ihr Interesse für zwei Sommerschulregionen (sog. „Körbe“) bekunden müssen. Sie erhalten danach eine Bestätigung per Mail. Alle Studierenden, die das erste Mal im Rahmen der Sommerschule mitwirken, werden bevorzugt eingesetzt.
- Studierende können sich nicht den konkreten Schulstandort aussuchen, sondern sich für eine bestimmte Region (= "Korb") anmelden.
- Es besteht auch die Möglichkeit, sich für andere Bundesländer zu melden.
- Die Standortzuteilung erfolgt letztlich Mitte Juni durch die Bildungsdirektion.
- Am Schulstandort liegt die Gruppeneinteilung im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulstandortleitung.
Die Registrierung ist sowohl für Studierende erforderlich, die in der Sommerschule im Rahmen ihres Studiums unterrichten und eine Begleitlehrveranstaltung absolvieren, als auch für Studierende, die bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule unterrichtet haben und ihr Interesse bekunden, auch heuer in der Sommerschule tätig sein zu wollen.
WICHTIG FÜR DIE REGISTRIERUNG
Bitte beachten Sie, dass Sie die Registrierung im externen Anmeldetool nur abschließen können, wenn alle erforderlichen Daten angegeben und alle notwendigen Dokumente hochgeladen sind!
Abgeltung:
Den Studierenden oder den Absolventinnen und Absolventen gebührt für die Verwendung in der Sommerschule je vereinbarter Wochenstunde eine Vergütung in Höhe von € 35,10. Damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten. (Siehe § 24b. (4) RIS - Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 15.02.2023 (bka.gv.at))
Begleitlehrveranstaltungen:
Die begleitenden Lehrveranstaltungen sind von Studierenden, die erstmals an der Sommerschule teilnehmen, verpflichtend zu besuchen und starten mit der Auftaktveranstaltung. Die Studierenden melden sich zur Lehrveranstaltung "Projekt: Sommerschule des BMBWF - Begleitlehrveranstaltung und Praktikum" an. Diese Anmeldung umfasst sowohl die Begleitlehrveranstaltungen als auch das Praktikum. Die Anmeldung ist vom 01. März bis zum 15. April 2024 möglich.
- Die Studierenden der Primarstufe werden während der Sommerschule durch Digital Coaches begleitet. IL HS-Prof. Mag. Dr. Erik Frank steht Studierenden nach telefonischer Vereinbarung (0664/9655102) via Zoom zur Verfügung. ZOOM-Zeiten: Montag bis Freitag jeweils 17:00 bis 19:00 (bei verpflichtender Anmeldung).
Anerkennung von Lehrveranstaltungen:
Unter diesem Link sind die Anerkennungsrichtlinien für die Leistungen aus der Sommerschule für das Lehramt Primarstufe angeführt.
Für die Tätigkeit in der Sommerschule werden Studienleistungen im Ausmaß von bis zu 6 ECTS-AP anerkannt. Die Auswahl der anzuerkennenden Lehrveranstaltungen bezieht sich auf das aktuelle Semester:
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Aktuelles Semester | Wahlmöglichkeiten | Anrechnung/Anerkennung von LV | ECTS-AP |
Masterstudierende (Anmerkung: die „Sommerschule“ ist eine Möglichkeit für jene Studierende, die sich nicht in der Induktion befinden und (noch) nicht die Lehrpraxis in den PPS absolviert haben.) | Variante 1: | BWE.002 (3 ECTS-AP) und BWJ.002 - PM22BW03 Prinzipien sinnstiftenden Unterrichts; - PM22BW04 Ausgewählte Unterrichts-prinzipien | 6 |
Variante 2: | PM1.4PS01 (3 ECTS-AP) | 6 | |
PM2.4PS02 (3 ECTS-AP) | |||
Studierende im | Variante 1: | PM1.4PS01 (3 ECTS-AP)
| 6 |
Variante 2: | BWE.002 (3 ECTS-AP) und BWJ.002 | 6 | |
Studierende im | Variante 1: | PM1.4PS01 (3 ECTS-AP)
| 6 |
Variante 2: | Gebundene Wahlfächer (Wahl eines Fächerbündels (FB1 – FB6) im Ausmaß von 5 ECTS-AP; und
| 6 |
Studierende der Primarstufe senden nach erhaltender Benotung der Begleit-LV in PH_Online die in PHO beantragte Anerkennung (gemäß der Anerkennungsrichtlinien) zusammen mit der Bestätigung der Schulleitung über den Ergänzungsunterricht in der Sommerschule an Monika Harisch. Die Anerkennung erfolgt durch die Institutsleitung der Primarstufe.
Kontakt:
sommerschule@ph-kaernten.ac.at
Unter dieser Mailadresse erreichen Sie ...
- Prof. Mag. Elke Körner (Auftakt- und Begleitlehrveranstaltungen sowie Reflexionslehrveranstaltung)
- Prof. Mag. Daniela Rippitsch sowie Dir. Prof. Mag. Margit Ortner-Wiesinger (Koordination am ZePPS)