Sondervertragslehrperson 20, 30, 60, 90 ECTS
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzung
Als Voraussetzung für die Zulassung zum HLG für Sondervertragslehrpersonen im Umfang von 20, 30, 60 oder 90 ECTS gilt ein aufrechtes Dienstverhältnis an einer Schule. Einen Sondervertrag kann die Primar- oder Sekundarstufe Allgemeinbildung oder Berufsbildung betreffen.
Zielgruppe
Zielgruppe
Lehrpersonen mit Sondervertrag, welche die Auflage über die positive Absolvierung des HLG im Umfang von 20, 60 oder 90 ECTS von der Bildungsdirektion Kärnten in ihrem Dienstvertrag haben. Lehrpersonen mit einer Auflage von 30 ECTS absolvieren die Hälfte des HLG SOVL-60.
Qualifikationsprofil und Abschluss
Qualifikationsprofil und Abschluss
Nächster Beginn
Herbst 2025
Mindeststudiendauer
4 Semester
Umfang
Hochschullehrgang: 20, 60 oder 90 ECTS-Anrechnungspunkte
Abschluss
Bei positivem Abschluss des Hochschullehrgangs erhalten die Absolvent:innen ein Hochschullehrgangszeugnis.
Aufbau
Zur Detailansicht der Module klicken Sie auf das jeweilige Bild:
Curricula
Administratives
Administratives
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Kontakt
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Sekundarstufe Allgemeinbildung: Prof.in Mag.a Renate Wurm-Smole, MA, Visitenkarte